Behandlungsfehler bei Augenkrankheiten

Verschiedene Augenkrankheiten und mögliche Behandlungsfehler:

Egal ob man schielt, einen grauen Star oder eine Hornhautverkrümmung hat, es muss meistens operiert werden. Trotz modernster Technik und Profi Personal passieren bei einer Augen Operation immer häufiger Behandlungsfehler. Die Konsequenzen sind oftmals Sehstörungen oder eine komplette Erblindung. Wie man dagegen vorgehen sollte wird nachfolgend aufgelistet.

Verdacht auf Behandlungsfehler – was tun?

Als aller erstes sollte immer offen mit dem behandelnden Arzt über den Verdacht gesprochen werden. Mit reichhaltigen Informationen von der Krankenkasse oder dem Verbraucherschutz lassen sich eventuell aufgetretene Missverständnisse aus dem Weg räumen. Sollte das nicht der Fall sein, sollte man folgendermaßen vorgehen.

Der Verdacht auf Behandlungsfehler hat sich bestätigt – wie gehe ich weiter vor?

Wenn der Verdacht bestätigt wurde, sollte unbedingt ein Anwalt aufgesucht werden. Der Anwalt sollte unbedingt auf Medizinrecht spezialisiert sein. Man hat dann das Recht gegen einen minimalen Aufpreis in die Behandlungsakte zu sehen. Auch auf einen Einblick der Röntgen Aufnahmen (Kopie) hat man das Recht.

Der Anwalt kann nun versuchen, den Behandlungsfehler außergerichtlich zu lösen. Der Anwalt kann eine schriftliche oder Mündliche „gütliche Einigung“ anordnen. Dies sollte allerdings unmittelbar nach dem Verdacht angesetzt werden. Des Weiteren sollte man bei der Krankenkasse ein Gutachten beantragen dies ist meistens kostenlos (Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie direkt bei einem rennomierten Fachanwalt: http://www.ihranwalt24.de/fachbe…).

Auch Selbsthilfegruppen Helfen in solchen Fällen. Sie helfen zum größten Teil bei der Verarbeitung der Trauer aber auch bei Beantragung von sämtlichen Kostenübernahmen. Sie stützen das Opfer in allen weiteren Lebenssituationen.

Sollten alle Versuche gescheitert sein, wird der Anwalt ein gerichtliches Verfahren einleiten. Bis zu 5000 Euro Streitwert ist das Amtsgericht zuständig. Alles, was darüber fällt, wird vor dem Landgericht verhandelt. Je nach schwere des Falles kann dies unter umständen sehr lange dauern.